Endlager

Atommüll

Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat mit der Veröffentlichung der Sicherheitsanforderungen dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Maßstäbe für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle vorgegeben. Diese Sicherheitsanforderungen sind Bewertungsmaßstab für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen eines Endlagers im Rahmen eines Standortsuchverfahren und Planfeststellungsverfahren.

Zentrale Unterschiede zu den Sicherheitsanforderungen aus dem Jahr 1983 sind:

  • Für eine Million Jahre muss gezeigt werden, dass allenfalls sehr geringe Schadstoffmengen aus dem Endlager freigesetzt werden können. Hierzu muss die Integrität des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs nachgewiesen und das vom Endlager ausgehende Risiko bewertet und dargestellt werden.
  • Die Sicherheit des Endlagers muss von der Planung bis zum Verschluss des Endlagers einem kontinuierlichen Optimierungsprozess mit periodischen Sicherheitsüberprüfungen unterworfen werden.
  • Es muss ein Mehrbarrierensystem realisiert werden, das den im kerntechnischen Bereich üblichen Prinzipien der Redundanz (doppelte Sicherheitssysteme) und Diversität (unabhängige Wirkmechanismen) folgt.
  • Es muss ein Kontroll- und Beweissicherungsprogramm auch nach Stilllegung des Endlagers durchgeführt werden.
  • Während der Betriebszeit des Endlagers muss die Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle möglich sein. Im Notfall müssen die Behälter auch 500 Jahre nach Verschluss des Endlagers geborgen werden können.
    Konkrete Standortauswahl- und Erkundungskriterien werden nicht festgelegt.
  • (Quelle: BMU)