CCS künftig in Deutschland zulässig
- worum geht es wirklich?
Heute hat – nach dem Bundestag – auch der Bundesrat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vom vergangenen Mittwoch bestätigt.
Die unterirdische Speicherung von CO2 ist in Deutschland künftig nicht nur zulässig – sondern die entsprechende Forschung soll auch noch finanziell gefördert werden, wie die Bundesregierung bereits am Mittwoch, dem 27.06.2012, zusagte, um “die Spitzenstellung Deutschlands als Kompetenzträger europäischer CCS-Forschung” auszubauen.
CCS – gegen den Rat des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung:
Um nachfolgenden Generationen möglichst viele Optionen zur Treibhausgasminderung offen zu halten, erscheint deshalb ein Verzicht auf Kohle-CCS im Sinne der Nachhaltigkeit geboten. (…)
Die Anwendung von CCS spart zwar Kosten für Emissionshandelszertifikate ein, erhöht aber ihrerseits die Stromgestehungskosten durch den zusätzlichen technologischen Aufwand. Voraussichtlich werden die Stromgestehungskosten von erneuerbaren Energien und von Kohlekraftwerken mit Einsatz von CCS sich zum Zeitpunkt der kommerziellen Einsatzbereitschaft von CCS nicht wesentlich unterscheiden und sich in der Folge zugunsten der erneuerbaren Energien entwickeln. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht besteht somit kein Grund, CCS den Vorzug vor erneuerbaren Energien zu geben (ESKEN et al. 2010).
(Quelle: Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung, Sondergutachten, Januar 2011, Seite 51)
Laut Pressemitteilung des Bundesrates vom heutigen Tage heisst es:
Das Gesetz soll einen Beitrag zur Senkung der Kohlendioxidemissionen leisten und setzt zugleich die Europäische CCS-Richtlinie in nationales Recht um. Es dient der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten und regelt zunächst die Erforschung, Erprobung und Demonstration der sogenannten CCS-Technologien. Zudem wendet es ein Europäisches-Vertragsverletzungsverfahren ab.
Auf Wunsch der Länder wird die neue CCS-Technologie auf Speicher beschränkt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt ist die Höchstspeichermenge in Deutschland auf 4 Millionen Tonnen begrenzt. Die Betreiberverantwortung nach Stillegung einer Speicheranlage wurde auf 40 Jahre festgelegt.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates)
Ist hier die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gemeint (Schnellansicht / PDF)? In dieser finden wir direkt auf der ersten Seite:
(4) Die Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (Carbon dioxide capture and geological storage, CCS) ist eine Brückentechnologie, die zur Abschwächung des Klimawandels beiträgt. Dabei wird Kohlendioxid (CO2) aus Industrieanlagen abgeschieden, zu einer Speicherstätte transportiert und dort zur dauerhaften Speicherung in eine geeignete unterirdische geologische Formation injiziert.
Diese Technologie sollte nicht als Anreiz dienen, den Anteil von Kraftwerken, die mit konventionellen Brennstoffen befeuert werden, zu steigern. Die Entwicklung dieser Technologie sollte sowohl bei der Forschung als auch bei der Finanzierung nicht dazu führen, dass die Bemühungen zur Förderung von Energiesparmaßnahmen, von erneuerbaren Energien und von anderen sicheren und nachhaltigen kohlenstoffarmen Technologien verringert werden.
Sozusagen in einem Abwasch mit dem CCS-Gesetz wurden sowohl im Vermittlungsausschuss als auch im Bundestag und Bundesrat jeweils in einer Sitzung die Beschlüsse zur Kürzung der Solarförderung gefasst.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt – ohne die Summen zu kennen, um die es dabei insgesamt geht.
Die Regelung ist notwendig, damit Zuschüsse etwa für den Neubau von Kohlekraftwerken fließen können – EU-Beihilfeleitlinien fordern eine CCS-Regelung (Carbon Capture and Storage).
(Quelle: Zeit.de, 29.06.2012)
Klar ist doch, dass wir alle für die Energiewende keine neuen Kohlekraftwerke brauchen. Die Energieriesen aber brauchen offensichtlich Kohle.
Zweck des CCS-Gesetzes?
Wir wollen Euch hier natürlich nicht vorenthalten, wie der Zweck des CCS-Gesetzes im beschlossenen Gesetz selber definiert wird:
“§ 1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient der Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten zum Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Es regelt zunächst die Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten.”
(Quelle: Drucksache 376/12, Bundesrat (pdf). Das CCS-Gesetz im Wortlaut mit Änderungen, die durch die Einigung entstanden sind)
Stimmen von Politikern
Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) sagte: “Ich freue mich über das Ende einer jahrelang andauernden Phase einer Nicht-Umsetzung einer europäischen Richtlinie”. Die CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) sei sehr wichtig für den Klimaschutz, sagte er auch mit Blick auf die Braunkohlekraftwerke in der Lausitz.
(Quelle: n-tv.de, 29.06.2012)
Der Kompromiss sei „kein großes Zeichen für eine Industrienation, so wie ich sie mir vorstelle“, sagte Rösler (FDP) am Donnerstag auf dem Jahreskongress des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Berlin.
(Quelle: focus.de, 29.06.2012)
Zusammen mit meinen grünen Länderkollegen haben wir vorgestern gemeinsam gegen den Kompromiss von Union, FDP, SPD und Linken (Brandenburg) im Vermittlungsausschuss gestimmt. Wir waren damit die einzige Gesamtpartei, die dagegen gestimmt hat.
(Oliver Krischer, MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Weiterführende Links
- Was sind CCS-Kohlekraftwerke und wie funktionieren sie? http://www.technikjournalist.org/2010/01/ccs-kraftwerke-co2-senkung-trotz-kohle/
- Worum es bei CCS geht und warum wir es ablehnen: http://www.anti-atom-piraten.de/2011/12/ccs-co2-abscheidung-und-speicherung-kann-doch-gar-nicht-gefahrlich-sein/
- http://de.wikipedia.org/wiki/CO2-Abscheidung_und_-Speicherung
(Redakteur: KH/29.06.2012)
Es eilt: Wird heute CCS durchgewunken? Jetzt aktiv werden!
Gestern haben im Vermittlungsausschuss Bund und Länder nicht nur eine Einigung bzgl. der Kürzung der Solarförderung erreicht, sondern so ganz nebenbei vereinbart, dass die neue CCS-Technologie in Deutschland künftig zugelassen werden soll. Sie soll auf Speicher begrenzt sein, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern – ingesamt in Deutschland nicht mehr als 4 Millionen Tonnen. Die Betreiberverantwortung nach Stillegung einer Speicheranlage soll 40 Jahre andauern.
Die Bundesregierung sagte zu, die CCS-Forschungsprojekte in Deutschland finanziell zu fördern, um “die Spitzenstellung Deutschlands als Kompetenzträger europäischer CCS-Forschung” auszubauen.
Der gestern beschlossene Vorschlag muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden – und das steht voraussichtlich noch in dieser Woche - also morgen, in der ohnehin bereits anberaumten Sondersitzung des Bundesrates um 11:00 Uhr - auf dem Programm!




