AntiAtomPiraten wurde Zutritt in Gorleben verweiterg

Die AntiAtomPiraten haben sich zu einer Besichtigung des Erkundungsbergwerks und des Zwischenlagers in Gorleben angemeldet. Die Vorlaufzeit betrug etwa 6 Monate.

Um das Zwischenlager zu besuchen muss man seine Personendaten vorher einreichen: Name, Adresse, Geburtstag und -ort, Ausweisdaten.

Diese Daten werden dann an das Umweltministerium weiter geleitet um ggf. den Zutritt zu verweigern. Das wird aus Sicherheitsgründen gemacht und ist im Prinzip eine gute Idee. Alleine es scheint nicht gut und zuverlässig zu funktionieren.

Was geht da schief?

Wir sind in der ungewöhnlichen Lage, dass wir unseren Besuch für 2 Termine mit der selben Teilnehmerliste angemeldet haben. Und jetzt kommt’s: Meinhart Ramaswamy war am 12.12.12 zugelassen, die Castorhalle zu betreten. Allerdings wurde einem anderen Mitglied der Gruppe der Zutritt verweigert. Einzige Begründung: Es würden “Erkenntnisse” vorliegen.

Am 10.01.2013 ist diesem anderen Mitglied der Gruppe der Zutritt gestattet. Dafür wird dem Kandidaten der Piraten auf Listenplatz 1 nun der Zutritt verweigert, wieder einen Tag vor der Anreise und ohne Angabe von Gründen.

Man kann nun denken was man will, es drängt sich aber ganz offensichtlich der Eindruck auf, dass der “Sicherheitscheck” nicht funktioniert. Zudem verstößt es gegen grundlegende rechtsstaatlichen Grundsätze, die Begründung dem Betroffenen vorzuenthalten.

Wir können uns dem Eindruck nicht erwehren, dass hier willkürlich gehandelt wird und ein falscher und unverständlicher Eindruck von sicherheit entsteht. Aber das sind wir von Atomanlagen ja schon gewohnt.

Wir fordern die zuständigen Behörden auf, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie findet die Überprüfung der Personen statt?
  2. Wer ist bei der Überprüfung involviert?
  3. Wer trifft die Entscheidung?
  4. Welche Kriterien führen zur Verweigerung des Zutritts?
  5. Warum wird den Betroffenen erst 24h vor dem Termin die Absage erteilt?
  6. Warum wird den Betroffenen der Grund der Absage nicht mitgeteilt?
  7. An wen können sich Betroffene wenden um ggf. falsche Daten der Behörden richtig zu stellen?
  8. Warum erfolgt keine entsprechende Rechtsbelehrung?
  9. Wievielen Personen wurde 2012 der Zutritt verweigert?
    Aus welchen Gründen?
  10. Wieviele Personen haben für 2012 den Zutritt beantragt?

Update 2013-01-10: Nach Aussage des Vertreters von GNS warn beide betroffenen Mitgliedern an beiden Besuchstagen der Zugang vereigert worden. Es wurde uns lediglich nicht mitgeteilt. Da Meinhart Ramaswamy beim ersten Termin nicht dabei sein konnte, ist dies damals nicht aufgefallen. Zu den Gründen könne man sich nicht äußern. Diese seien durch die betroffenen Personen bei den Behörden zu erfragen.

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