Wer verdient eigentlich am Atommüll?

Die Gesellschaft für Nuklearservice, genauer gesagt GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH besteht nach eigenen Angaben aus folgenden Gesellschaftern:

Die GNS hat wiederum folgende Beteiligungen:

DBE – Gesellschaft mit Lizenz zum Geld drucken


Die DBE ist als Dritter gemäß § 9a Abs. 3 Satz 2 Atomgesetz (AtG) von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfS, mit der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen des Bundes zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen beauftragt

und ist vom Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben von Schadensersatzverpflichtungen nach § 25 bis zur Höhe von 2,5 Milliarden Euro freigestellt.

So arbeitet die DBE beispielsweise

1979 wurde die DBE als 100 % mittelbares, bundeseigenes Unternehmen gegründet. Seit 1984 haben sich die Gesellschafterverhältnisse immer mehr zugunsten der großen Energieunternehmen geändert. Heutzutage stellen sich diese wie folgt dar::

Nach eigenen Angaben erwirtschaftete die DBE 2010 folgenden Umsatz: 110,6 Mio EUR, damit 5,5 Mio EUR über dem Vorjahreswert, Jahresüberschuss 2,3 Mio EUR aus (Vorjahr 1,4 Mio EUR).

Der Spiegel berichtet am 10.11.2008 über einen Kooperationsvertrag des BfS mit der DBE. Nichts neues, aber immer noch nicht vom Tisch.

Dabei besitzt die DBE nicht nur Erfahrung, sie besitzt vor allem einen ungewöhnlichen Vertrag: 1979 schloss sie eine Vereinbarung mit dem Bund – demnach sollen alle endlagerrelevanten Aufgaben ohne Ausschreibung bei der DBE landen.

Obwohl diese Vereinbarung aus heutiger Sicht klar wettbewerbswidrig ist, wurde sie nicht mal aufgehoben, als der Bund das Unternehmen an die Stromkonzerne verkaufte. Zumal der Vertrag einen Passus enthält, der einer Lizenz zum Gelddrucken gleichkommt: Der Bund übernimmt alle anfallenden Kosten und garantiert obendrein eine Gewinnmarge von 3,25 Prozent, wenn die DBE selbst tätig wird, sowie von 1,5 Prozent, wenn Subunternehmer beauftragt werden. Besonders angenehm: Die Vereinbarung ist unkündbar.

(Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-62013356.html)

Wettbewerbswidrige Verträge. Die Presse übertreibt?

Die Antwort der Bundesregierung vom 18.12.2008 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) u. a. untermauert die Informationen des Spiegels. Nachfolgend unkommentiert einige Zitate daraus:

3. Warum wurden die besonderen Privilegien wie der Ausschluss einer ordentlichen Kündigung, die der DBE aus dem Kooperationsvertrag (KoV) mit dem BfS erwachsen, bei der Privatisierung der DBE beibehalten?

Die Regelungen im Vertrag lassen eine einseitige Änderung von Vertragsinhalten nicht zu. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

4. Ist der im Rahmen des KoV vom 5. Oktober/5. November 1979 auf die DBE übertragene Auftrag, die in dem KoV vereinbarten Leistungen zu erbringen, öffentlich ausgeschrieben worden?

Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

5. Ist der im Rahmen des überarbeiteten KoV vom 29.März 1984 auf die DBE übertragene Auftrag, die in dem KoV vereinbarten Leistungen zu erbringen, öffentlich ausgeschrieben worden?

Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

6. Ist der KoV seit 1984 verändert worden, und wenn ja,in welcher Hinsicht?

Nein.

7. Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag die zwischen dem Bund und der DBE derzeit geltenden Vertäge zukommen zu lassen (gegebenenfalls bitte als Anlage an die Antwort auf diese Anfrage anfügen)?

Die Herausgabe der Verträge ohne vorherige Zustimmung der DBE ist nicht möglich.

1979, als der Kooperationsvertrag zwischen DBE und dem Bund geschlossen wurde, wurde die Bundesregierung aus SPD und FDP gebildet.

2008 wurde die Bundesregierung aus CDU und SPD gebildet.

Das jetzige Bundesumweltministerium (Zusammensetzung der Bundesregierung: CDU, CSU, FDP) hält eine Neuverhandlung des Vertrages bisher offenbar nicht für nötig.

Kontakt zum Bundesumweltministeriums ist über folgendes Formular möglich: http://www.bmu.de/buergerforum/fragen/content/4120.php

Prognosen über den zu erwartenden Atommüll bis 2080

Prognosen über das zu erwartende Abfallaufkommen gehen von einem kumulierten Abfallgebindevolumen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle von ca. 280.000 m³ bis zum Jahr 2040 und 300.000 m³ bis 2080 für hochradioaktive Abfälle von einem kumulierten Volumen von ca. 29.030 m³ aus (Prognose BfS: Stand 23.9.2011).

(Quelle: http://www.dbe.de/de/unsere-aufgabe/sichere-endlagerung/hochradioaktive-abfaelle/index.php)

Sendung “Panorama” vom 22.07.2010:
Atom-Multis verdienen am eigenen Müll

“Rund 100 Millionen Euro pro Jahr muss allein das Bundesamt für Strahlenschutz an die DBE überweisen.”

(Redakteur: KH, 27.12.2011)

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